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   BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72   

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https://dejure.org/1973,343
BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72 (https://dejure.org/1973,343)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1973 - 1 StR 606/72 (https://dejure.org/1973,343)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1973 - 1 StR 606/72 (https://dejure.org/1973,343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unerlaubte Einfuhr - Gestellpflicht - Überwachung durch die Zollstelle - Schmuggel über die grüne Grenze - Einfuhrverbot - Einfuhrbeschränkung - Täuschung der Zollbeamten - Verheimlichen

Papierfundstellen

  • BGHSt 25, 137
  • NJW 1973, 814
  • MDR 1973, 513
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.07.1971 - 1 StR 683/70

    Steueranspruch - Erhebung und Sicherung der Steuer - Steuerart - Blankettgesetz -

    Auszug aus BGH, 22.02.1973 - 1 StR 606/72
    Die vom Auftraggeber des Angeklagten begangene Steuerhinterziehung war aus den Gründen, die in BGHSt 24, 178 [181] dargelegt sind, mit der pflichtwidrigen Unterlassung einer ordnungsgemäßen Gestellung durch den Angeklagten vollendet.

    Wie beim Steuervergehen wird die Pflichtverletzung nicht erst durch die wahrheitswidrigen Angaben des Täters bei der zollamtlichen Befragung begründet (vgl. dazu BGHSt 24, 178, 181).

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Einige Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben während der Geltungsdauer jener früheren Gesetze für die Begehungsform des Einführens zusätzlich eine Verletzung der Gestellungspflicht vorausgesetzt (u.a. BGHSt 25, 137, 139 f; BGH NStZ 1982, 291).

    In BGHSt 25, 137, 139 wird ausgeführt, für die Auslegung des Begriffs des Verbringens gewinne der Tatbestand des Bannbruchs Bedeutung; auch wenn er gegenüber § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG zurücktrete, bleibe die verbotene Einfuhr doch Bannbruch; die Voraussetzungen der Einfuhr i.S.d. § 3 Abs. 1 OpiumG würden deshalb denen der Einfuhr in § 396 AbgO gleichen; die Gestellungspflicht bestehe nicht allein im Interesse der Erhebung der Eingangsabgaben, sondern diene außerdem der Einhaltung von Einfuhrverboten und -beschränkungen.

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Die Tat war spätestens vollendet, als er am Grenzübergang die Frage der Zollbeamten, ob er Rauschmittel mit sich führe, verneinte (vgl. BGHSt 25, 137, 139).
  • BGH, 28.11.1973 - 3 StR 225/73

    Verbotene Durchfuhr durch ungenehmigtes Verbringen von Betäubungsmitteln durch

    Auszugehen ist vielmehr von den im Außenwirtschaftsgesetz - AWG - vom 28. April 1961 (BGBl I 481) enthaltenen Begriffsbestimmungen, die für die Reichsabgabenordnung als verbindlich angesehen werden und auch für das Betäubungsmittelgesetz Geltung haben (vgl. BGHSt 25, 137).

    Dem steht die Entscheidung BGHSt 25, 137 nicht entgegen; ihr lag eine andere Beweiswürdigung des Tatrichters zugrunde.

  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Der 1. und der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs haben allerdings die Auffassung vertreten, daß die Einfuhr erst vollendet sei, wenn der Täter das Betäubungsmittel nicht nur über die Grenze befördert, sondern auch seine Gestellungspflicht nach §§ 6 Abs. 1 ZollG, 7 Abs. 1 Nr. 1 AZO verletzt hat (BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH NStZ 1982, 291 = StV 1982, 367 = b. Holtz MDR 1982, 625).
  • LG Berlin, 30.03.1983 - 508-13/83

    Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Denn vollendet ist sie erst, wenn der Täter die Pflicht zur unverzüglichen Gestellung (§ 6 Abs. 1 ZollG) der Ware beim Zoll dadurch verletzt, daß er entweder die Überwachung durch die Zollstelle körperlich umgeht oder auf dem Zollamtsplatz dem überwachenden Beamten die mitgeführte gestellpflichtige Ware nicht unverzüglich von sich aus vorführt (vgl. BGHSt 25, 137 [140]; BGH NStZ 1982, 291 = bei Holtz MDR 1982, 625).

    Die Berechtigung, die Vollendung der Einfuhr an die Verletzung der Gestellungspflicht zu knüpfen, ergibt sich daraus, daß die Gestellungspflicht der Überwachung von Einfuhrverboten und Einfuhrbeschränkungen dient (vgl. BGHSt 25, 137 [140]; Körner, Betäubungsmittelgesetz , § 29 Rdnr. 103).

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 698/82

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Wie aus diesen Ausführungen folgt, hat sich der Angeklagte der (vollendeten) unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln schuldig gemacht, als er die Frage der hierzu berechtigten deutschen Zollbeamten nach mitgeführter Ware verneinte und damit die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung des Haschischs verletzte (vgl. BGHSt 25, 137, 139, 140; BGH, Urteil vom 21. April 1982 - 2 StR 620/81 -).
  • BGH, 14.10.1986 - 1 StR 548/86

    Vorliegen von tateinheitlicher Begehung des sexuellen Missbrauchs bei

    Jedenfalls aber war die an beide Mädchen gemeinsam gerichtete, von ihnen befolgte Aufforderung, in das Schlafzimmer zu kommen, bereits eine Ausführungshandlung im Sinne des § 176 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urt. vom 22. Januar 1974 - 1 StR 606/72 - bei Dallinger MDR 1974, 545; Urt. vom 11. Juni 1974 - 1 StR 108/74 - bei Dallinger MDR 1974, 722), die die beiden an diesem Abend begangenen Taten zur Tateinheit verband (vgl. BGH, Urt. vom 2. April 1968 - 5 StR 37/68).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1987 - 1 Ws 958/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; Grenzübertritt; Illegale Einfuhr;

    Denn die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln ist vollendet mit dem Verbringen dieser Stoffe über die Grenzlinie in den Geltungsbereich des BtMG (vgl. Senatsbeschluß vom 16. April 1984 - 5 Ss 35/87 - 46/84 I; BGH NJW 1973, 814 : Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty, Betäubungsmittelrecht, Stand: Januar 1987, § 29 BtMG Rdnr. 90; Körner, BtMG , 2. Aufl., § 29 Rdnr. 223; Joachimski, Betäubungsmittelrecht, 4. Aufl., 29 Anm. 5 c; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht, § 29 Rdnr. 24; Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, Rdnr. 126).
  • BGH, 21.04.1982 - 2 StR 620/81

    Definition des Begriffs der Einfuhr im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und im

    Sie ist vollendet, sobald die Pflicht zu unverzüglicher Gestellung der Ware beim Zoll dadurch verletzt wird, daß der Täter entweder die Überwachung durch die Zollstelle körperlich umgeht oder aber auf dem Zollamtsplatz dem überwachenden Beamten die mitgeführte gestellpflichtige Ware nicht unverzüglich von sich aus vorführt (vgl. BGHSt 25, 137, 139 [BGH 22.02.1973 - 1 StR 606/72], 140) .
  • BGH, 31.01.1980 - 4 StR 455/79

    Gemeingefährliche Straftaten: Straßenverkehrsgefährdung, Konkurrenz zur

    Denn diese beiden Delikte sind zwar beim illegalen Grenzübertritt - wie hier - bereits mit dem Verbringen der Betäubungsmittel ins Inland vollendet ( BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 5 StR 203/73 - S. 4; NJW 1973, 814 [BGH 22.02.1973 - 1 StR 606/72]; Joachimski, 2. Aufl., § 11 BetMG, Anm. 3 c; Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht, § 2 BetMG, Rdn. 17), beendet sind sie jedoch erst, wenn die Betäubungsmittel im Inland "zur Ruhe" gekommen sind, also ihrem Bestimmungsort zugeführt sind (vgl. RGSt 51, 400, 402; 67, 345, 348; 67, 356, 358; BGHSt 3, 40, 44; BGH NJW 1954, 480 [BGH 14.01.1954 - 3 StR 358/53] sowie Urteil vom 19. Juni 1973 - 5 StR 203/73 - S. 5).
  • BGH, 19.05.1978 - 4 StR 134/78

    Tateinheit zwischen dem unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und dem

  • OLG Oldenburg, 11.12.1973 - 1 Ss 307/73

    Grenzabfertigung im Zuge; Zone; Unzulässige Einfuhr von Betäubungsmitteln;

  • BGH, 11.09.1973 - 1 StR 316/73

    Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht - Vollendung der

  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 16/73

    Strafbarkeit wegen Hehlerei, wegen fortgesetzter Urkundenfälschung, wegen

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